Das Institut für Rechtswissenschaften arbeitet unter der Leitung des Departments für Nutzpflanzenwissenschaften, Abteilung Pflanzenschutz an einer, vom Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zum nationalen Glyphosatausstieg mit. Weitere Projektpartner sind das Institut für Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES).

Glyphosat wurde 2017 auf weitere 5 Jahre bis Ende 2022 als Pflanzenschutzmittelwirkstoff von der Europäischen Kommission zugelassen. Dieser Entscheidung ging eine Beratung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit voraus. Hier konnte unter den Mitgliedstaaten keine notwendige qualifizierte Mehrheit gefunden werden. Österreich stimmte (gemeinsam mit Belgien, Kroatien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg und Malta) gegen die Zulassung des Breitbandherbizids und möchte deshalb jetzt prüfen, ob ein nationaler Glyphosatausstieg möglich ist. Aus diesem Grund hat das BMNT eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese soll neben allfälligen nachteiligen Auswirkungen für die heimische Landwirtschaft, insbesondere auch die rechtlichen Grundlagen für einen solchen Ausstieg bzw. für eine Einschränkung der Verwendung erheben.

Das Institut für Rechtswissenschaften untersucht u.a. die derzeit bestehenden landesrechtlichen Regelungen zur Anwendung von Glyphosat und die rechtlichen Grundlagen von Gemeinden, die auf den Einsatz von Glyphosat verzichten. Es soll vor allem aufgezeigt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten Bund und Länder unter Berücksichtigung des Unionsrechts haben, um Glyphosat zu verbieten.


01.10.2018