Rodungszweck "Bebauung mit Wohnhäusern"


Ist das alleinige Aufschließen eines Grundstücks zur Erfüllung des Rodungszweckes der „Bebauung mit Wohnhäusern“ ausreichend? Der VwGH ist gegenteiliger Meinung. Stefan Steininger, LL.B. (WU) Institut für Rechtswissenschaften, BOKU Wien beschäftigt sich in der Oktober-Ausgabe der rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift RdU mit dieser Entscheidung.

Gegenstand der Entscheidung ist eine Rodungsbewilligung, deren Gültigkeit an den beantragten Zweck der „Bebauung mit Wohnhäusern" gebunden ist. Der VwGH stellt in seiner Entscheidung vom 22.2.2017 fest, dass die Gültigkeit der Bewilligung außerdem auch an eine zeitliche Frist gebunden ist, innerhalb derer der Rodungszweck erfüllt werden muss.

Stefan Steininger, LL.B. (WU) vom Institut für Rechtswissenschaften (BOKU Wien) beschäftigt sich in der Oktober-Ausgabe der rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift Recht der Umwelt (RdU) mit dieser Entscheidung.

Der Beitrag (RdU 2017/128) ist hier abrufbar.


07.11.2017