Leitfaden zur Anerkennung von Prüfungen

Richten Sie alle Anfragen zur Anerkennung von Prüfungen bitte ausschließlich an: law(at)boku.ac.at

Eine gesonderte Kontaktaufnahme mit den Lehrveranstaltungsleiter*innen ist nicht notwendig.


Hier finden Sie den Leitfaden zur Anerkennung von Prüfungen des Instituts für Rechtswissenschaften. Lesen Sie diesen bitte aufmerksam durch und wenden Sie sich bei Fragen an die oben angeführte E-Mail-Adresse.

Damit Ihre Frage bearbeitet werden kann, schreiben Sie uns eine E-Mail von Ihrer BOKU-Adresse und führen Sie darin bitte folgendes an:

  • Vollständiger Name
  • Matrikelnummer
  • Name und/oder Nummer der betreffenden Lehrveranstaltung
  • Anliegen


A. Die Anerkennung von Prüfungen

Prüfungen, die Sie bereits außerhalb ihres Studiums abgelegt haben, können Sie sich für Ihr aktuelles Studium anerkennen lassen. Das heißt, dass Sie die entsprechende Prüfungsleistung nicht noch einmal an der BOKU erbringen müssen. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
 

B. Voraussetzungen für die Anerkennung einer Prüfung

  1. Sie müssen in einem Studium an der BOKU inskribiert sein.
  2. Die anzuerkennende Prüfung muss positiv absolviert worden sein.
  3. Sie müssen die Prüfung an einer der folgenden Institutionen abgelegt haben:
    • anerkannte in- oder ausländische postsekundäre Bildungseinrichtung;
    • berufsbildende höhere Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern;
    • allgemeinbildende höhere Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.

  4. Zwischen der abgelegten Prüfung und der Prüfung an der BOKU dürfen keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse bestehen (Gleichwertigkeit).


C. Prüfung der Gleichwertigkeit

Die Gleichwertigkeit wird nach folgenden Kriterien geprüft:

  • Inhalte und Lernergebnisse der absolvierten Lehrveranstaltung
  • ECTS Punkte
  • Funktion des Prüfungsfachs im Zusammenhang des Curriculums
  • Prüfmethode der abgelegten Prüfung

Bei der Nichterfüllung eines der Kriterien kann keine Anerkennung erfolgen.
Auf BOKUonline können Sie selbst die Lernergebnisse, Inhalte und ECTS Punkte der Lehrveranstaltung einsehen. Diese müssen mit Ihrer bereits absolvierten Lehrveranstaltung im Wesentlichen übereinstimmen.


D. Vorgehen bei der Anerkennung einer Prüfung

  1. Lesen Sie sich bitte die Informationen auf der Seite der Studienabteilung durch.
  2. Kontrollieren Sie bitte selbst, ob Sie alle angegebenen Voraussetzungen erfüllen.
  3. Senden Sie anschließend eine Mail an law(at)boku.ac.at mit allen folgenden Angaben:
    • Vollständiger Name;
    • Matrikelnummer;
    • Name und Nummer der Lehrveranstaltung an der BOKU, für die Sie ihre Prüfung anerkennen wollen;
    • Aktuelles Studium an der BOKU;
    • Curriculum, Prüfungszeugnis und Lehrveranstaltungsbeschreibung der Prüfung, die Sie positiv abgelegt haben; sowie
    • Eine Begründung warum in Ihren Augen die Prüfung gleichwertig ist.

  4. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns anschließend bei Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Es kann sein, dass wir mehr Informationen benötigen, um Ihr Anliegen zu bearbeiten.
  5. Wenn Sie von uns die Bestätigung haben, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie die Antragsstellung auf BOKUonline durchführen. Wie das funktioniert, lesen Sie auf der Seite der Studienabteilung. Wenn Sie Fragen zu diesem Schritt haben, wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.


E. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist § 78 UG.