Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Eine Anerkennung für die dem Institut zugeordneten Lehrveranstaltungen kann dem Gesetz entsprechend dann beantragt werden, wenn eine oder mehrere bereits positiv absolvierte Prüfung/en an einer in- oder ausländischen Universität mit einer der Lehrveranstaltungen gleichwertig in Inhalt und Umfang (ECTS) ist.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag in der Studienabteilung, die Ihr Ansuchen formell prüft, bevor es zur inhaltlichen Prüfung an das Institut weitergereicht wird.

Weiter Informationen finden Sie unter: Informationen zu Anerkennungen an der BOKU