Tierversuche an wildlebenden Tieren: Wann und wo?


Ob und wann ist das Fangen und Markieren eines Wildtieres zu Forschungszwecken als Tierversuch iSd Tierversuchs-RL zu werten? Mag. Kathrin Bayer, Univ.-Prof. Dipl.-Biol. Dr.rer.nat. Klaus Hackländer und Univ.-Prof. Mag.iur. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. (LSE) von der BOKU Wien beschäftigen sich in der Oktober-Ausgabe der RdU mit Fragen zur Auslegung des TVG 2012.

Ist das Fangen und Markieren eines Wildtieres zu Forschungszwecken ein Tierversuch iSd Tierversuchs-RL? Es herrscht Unklarheit bezüglich des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Bestimmungen, ob und wann Forschung an wildlebenden Tieren als Tierversuch zu werten ist. Dies führt häufig zu zeitlichen Verzögerungen von bereits finanzierten Projekten, wodurch die Wildtierforschung in Österreich in Frage gestellt wird.

Mag. Kathrin Bayer, Dissertantin am Institut für Rechtswissenschaften (BOKU Wien), Univ.-Prof. Dipl.-Biol. Dr.rer.nat. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (BOKU Wien) und Univ.-Prof. Mag.iur. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. (LSE), Leiterin des Instituts für Rechtswissenschaften (BOKU Wien) beschäftigen sich in der Oktober-Ausgabe der rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift RdU mit dem Anwendungsbereich des TVG 2012 unter Berücksichtigung europarechtlicher Grundlagen.

Der Beitrag (RdU 2017/128) ist hier abrufbar.


07.11.2017