Raumordnungsrechtlicher Rahmen von Windkraftanlagen


Bei der Errichtung einer Windkraftanlage kann der raumordnungsrechtliche Rahmen zu Rechtsschutzdefiziten führen – zu diesem Ergebnis kommt Mag. Franziska Bereuter, BA (BOKU Wien) in ihrer Entscheidungsbesprechung in der neuesten Ausgabe von „Recht der Umwelt“.

Die Entscheidung V 49/2015 zeigt, dass bei der Errichtung einer Windkraftanlage solange keine Rechtssicherheit besteht, bis die tatsächliche Baubewilligung erteilt ist. Das kann, wie in vorliegendem Fall, dazu führen, dass die Kosten der Exploration mit einem Hohen Risiko verbunden sind und vom Projektwerber alleine getragen werden müssen.

Diese Entscheidung zeigt, dass die politischen Zielsetzungen zum Ausbau erneuerbarer Energien nicht mit den tatsächlich herrschenden Rahmenbedingungen übereinstimmen.

Link zum Beitrag: RdU 2017/124


25.08.2017