Die Entscheidung V 49/2015 zeigt, dass bei der Errichtung einer Windkraftanlage solange keine Rechtssicherheit besteht, bis die tatsächliche Baubewilligung erteilt ist. Das kann, wie in vorliegendem Fall, dazu führen, dass die Kosten der Exploration mit einem Hohen Risiko verbunden sind und vom Projektwerber alleine getragen werden müssen.
Diese Entscheidung zeigt, dass die politischen Zielsetzungen zum Ausbau erneuerbarer Energien nicht mit den tatsächlich herrschenden Rahmenbedingungen übereinstimmen.
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25.08.2017