Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. (LSE) spricht am 11.10.2016 im Rahmen des Seminars des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der österreichischen Akademie der Wissenschaften über dieses Thema. In personalisierter/digitaler Bildung liegt ein enormes Potential, auch für den Hochschulsektor. Digitalisierte Online-Lehre (zB Online-Inhalte, Videos, Quizzes, Spiele) könnte in Massenfächern Massenvorlesungen ergänzen bzw substituieren und Lehrressourcen für individuelle Studierendenbetreuung freimachen; personalisierte Lehr- und Lernprogramme könnten zu einer begabungsnäheren Studienwahl und zu einer passgenaueren Lehrveranstaltungsauswahl führen.

Personalisierte Bildung birgt neben den vielen Chancen auch Risiken. Je nach Entwicklungsstufe sind unterschiedliche rechtlich geschützte Güter durch personalisierte Bildung gefährdet. Die meisten dieser Gefährdungen sind typische Konfliktsituationen, mit denen das Recht ständig konfrontiert ist und für dessen Lösung das Recht bereits Instrumente entwickelt hat. Umfangreiche Datensammlungen und deren Problemlagen sind in Zeiten von Big Data weder neu noch rechtlich unbewältigbar. Personalisierte Bildung ist allerdings folgenreich, da durch die Datenanalysen einzelne Personen schematisch voneinander getrennt und kategorisiert werden. Das kann dazu führen, dass individuelle Bildungsprogramme Ungleiches gleich behandeln, dass Potentiale für differenziertes und kritisches Denken vereitelt werden und dass aufgrund relationaler Bildungsprogramme Bildungs-Bubbles entstehen. Es stellt sich die Frage, wie die aufgrund des Rechts auf Bildung notwendige Bildungspluralität gewährleistet werden kann? Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: Personalisierte Bildung


11.10.2016